Architekten-Arbeitsgemeinschaft (ARGE): Verträge, Haftung & Vorteile
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Architekten Arbeitsgemeinschaft (ARGE) im Überblick:
- Definition: Eine ARGE ist ein projektbezogener Zusammenschluss von ArchitektInnen und IngenieurInnen als gemeinsamer Anbieter gegenüber dem Bauherrn.
- Rechtsform: Die ARGE selbst ist keine eigene Rechtsform, wird allerdings oft als GbR geführt – bei Großprojekten besser als GmbH.
- Verträge: Für eine ARGE sind zwei Verträge nötig – ein ARGE-Vertrag zwischen den Partnern und Planungsvertrag mit dem Bauherrn.
Das klassische Nebeneinander von ArchitektInnen und FachingenieurInnen wird immer seltener – und das hat zwei Gründe: Bauherren wünschen sich die Planungsleistungen aus einer Hand und die technischen Anforderungen an moderne Bauten steigen.
Die Antwort darauf heißt Arbeitsgemeinschaft, kurz ARGE. Dieser Artikel erklärt, wie eine ARGE funktioniert, welche Vorteile sie bringt, welche Verträge notwendig sind und wie sich typische Haftungsfallen vermeiden lassen.
Was ist eine ARGE? Definition und Grundprinzip
Eine ARGE (Arbeitsgemeinschaft) ist der projektbezogene Zusammenschluss mehrerer PlanerInnen zu einem gemeinsamen Anbieter für sämtliche Planungsleistungen eines Bauvorhabens.
Das Prinzip ist einfach: Statt dass der Bauherr jede:n FachplanerIn einzeln beauftragt, schließt er einen einzigen Vertrag mit der ARGE. Diese erbringt alle vereinbarten Leistungen gemeinsam. Die Aufteilung der Leistungsphasen nach HOAI und die Honorarverteilung werden intern zwischen den PartnerInnen geregelt.
Beteiligt sein können ArchitektInnen, InnenarchitektInnen, LandschaftsarchitektInnen, StatikerInnen oder HaustechnikerInnen. Die Konstruktion basiert immer auf zwei Verträgen:
- einem Arbeitsgemeinschaftsvertrag zwischen den Planern selbst,
- einem Planungsvertrag zwischen der ARGE und dem Bauherrn.
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Welche Vorteile bietet eine ARGE für ArchitektInnen?
Eine Arbeitsgemeinschaft bietet kleinen und mittleren Büros mehrere strategische Vorteile.
1. Zugang zu Großprojekten und Ausschreibungen
Bei vielen Ausschreibungen sind Einzelkämpfer chancenlos – etwa weil Referenzen fehlen oder größere Büros bevorzugt werden. Die ARGE erlaubt es, Kompetenzen und Referenzen zu bündeln und auch bei anspruchsvollen Vorhaben mitzubieten. Gerade VOF-Ausschreibungen und Wettbewerbe lassen sich so realistisch angehen.
2. Synergieeffekte und neue Geschäftsfelder
Wer mit SpezialistInnen zusammenarbeitet, lernt schnell dazu. Fehlendes Fachwissen bringen die PartnerInnen mit und alle Beteiligten erweitern ihren fachlichen Horizont. Wer einmal mit TragwerksplanerInnen ein komplexes Brückenprojekt umgesetzt hat, profitiert oft langfristig von den Synergieeffekten.
3. Wirtschaftliche Risikoverteilung
Auch ökonomisch kann eine ARGE sinnvoll sein. Das Ertragsrisiko verteilt sich auf mehrere Schultern. Selbst wer ein Projekt theoretisch allein stemmen könnte, gewinnt durch eine ARGE strategische Unabhängigkeit – schließlich sollte der Erfolg eines Büros nicht zu sehr von einem einzelnen Auftraggeber abhängen.
4. Vorteile für den Bauherrn
Auch der Auftraggeber profitiert: Er hat einen einzigen Vertragspartner und damit einen klaren Ansprechpartner. Zuständigkeitsprobleme, die bei getrennter Beauftragung von ArchitektInnen und FachplanerInnen oft entstehen, fallen weg. Diese Klarheit ist einer der Hauptgründe, warum Bauherren sich für eine ARGE entscheiden.
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Welche Nachteile und Risiken hat eine Arbeitsgemeinschaft?
So attraktiv das Modell ist: Die ARGE bringt auch Herausforderungen mit sich.
1. Deutlich höherer Abstimmungsbedarf
Wer übernimmt welche Leistung? Wie wird das Honorar verteilt? Welche Rechtsform wird gewählt? Solche Fragen müssen sauber geklärt sein, bevor der erste Strich auf dem Papier landet.
2. Gemeinsame Haftung
Sobald der Vertrag mit dem Bauherrn unterschrieben ist, sind alle ARGE-Partner gemeinsam verpflichtet. Das heißt, sie haften auch für Leistungen, die von PartnerInnen erbracht werden. Ein Ausscheiden während der Projektlaufzeit geht nur mit Zustimmung des Bauherrn.
Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich diese Risiken aber gut steuern.
Welche Rechtsform ist für eine ARGE die richtige: GbR oder GmbH?
Die ARGE selbst ist keine eigene Rechtsform. Zwar liest man oft, eine ARGE sei automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), doch tatsächlich können die PartnerInnen die Rechtsform frei wählen.
Die GbR als Standardfall
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die einfachste und am weitesten verbreitete Form. Sie kommt automatisch zur Anwendung, wenn die Partner keine andere Rechtsform aktiv wählen.
- Vorteil: minimaler Gründungs- und Verwaltungsaufwand.
- Nachteil: alle Gesellschafter haften persönlich – auch mit Privatvermögen.
Die ARGE-GmbH für Großprojekte
Bei umfangreichen Vorhaben lohnt sich eine GmbH-Gründung.
- Vorteil: die Haftung jedes Einzelnen ist begrenzt.
- Nachteil: höherer Gründungs- und Verwaltungsaufwand.
Eine GmbH lässt sich nach dem Projekt aufrechterhalten und als „Vorrats-GmbH" für weitere gemeinsame Vorhaben nutzen.
ARGE GbR vs. GmbH im Überblick
Welche Verträge braucht eine ARGE?
Eine saubere Vertragsgestaltung ist das Fundament jeder erfolgreichen Arbeitsgemeinschaft. Zwei Verträge gehören zur ARGE dazu.
Vertrag 1: Der Arbeitsgemeinschaftsvertrag
Mit dem ARGE-Vertrag begründen die PlanerInnen eine „Gesellschaft auf Zeit". Auch wenn für eine GbR formal keine Schriftform vorgeschrieben ist, sollte immer ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden – allein aus Beweisgründen.
Diese Inhalte gehören in einen ARGE-Vertrag:
- Benennung der ARGE-Partner und Sitz der ARGE
- Zweck der ARGE – meist die gemeinschaftliche Erbringung aller Architekten- und Ingenieurleistungen für ein bestimmtes Bauvorhaben
- Leistungsverteilung – welche:r PartnerIn welche Leistungsphasen nach HOAI übernimmt (zur Quotendeckung im Versicherungsfall)
- Abrechnung und Vergütungsverteilung – etwa über einen prozentualen Schlüssel oder durch direkte Zuweisung der HOAI-Honorare auf einzelne Partner
- Stimmanteile der PartnerInnen
- Vertretung der ARGE nach außen – wer darf in welchem Umfang handeln?
- Haftungsverteilung im Innenverhältnis
- Arbeitsmittel – wer stellt was zur Verfügung?
- Regelungen zu Urlaub und Erkrankung – gerade bei langen Projekten wichtig
- Regelungen bei Meinungsverschiedenheiten oder Ausstieg eines Partners
- Regressregelung zur Entschädigung bei mangelhafter Leistung
- Urheber- und Nutzungsrechte – bei urheberrechtlich geschützten Werken entsteht sonst automatisch eine Miturheberschaft aller Beteiligten
Ein Tipp aus der Praxis: Viele Architekten- und Ingenieurkammern stellen Mustervorlagen für ARGE-Verträge bereit. Diese sind ein guter Ausgangspunkt, sollten aber immer auf das jeweilige konkrete Projekt zugeschnitten werden.
Vertrag 2: Der Planungsvertrag mit dem Bauherrn
Im zweiten Schritt schließt die ARGE einen Vertrag mit dem Bauherrn. Damit verpflichtet sich die Arbeitsgemeinschaft – und bei einer GbR auch jede:r einzelne PartnerIn – zur mangelfreien Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Aus praktischen Gründen sollte ein zentraler Ansprechpartner gegenüber dem Bauherrn benannt werden. Im Übrigen handelt es sich um einen normalen Planungsvertrag.
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Wer haftet in einer ARGE?
In einer ARGE haften alle PartnerInnen gesamtschuldnerisch gegenüber dem Bauherrn. Eine Aufteilung haftungsrechtlicher Verantwortlichkeiten auf einzelne PartnerInnen findet nach außen also nicht statt.
Das bedeutet: Der Bauherr kann jede:n einzelne:n PartnerIn für den vollen Schadensersatz in Anspruch nehmen. Unabhängig davon, wer den Fehler tatsächlich verursacht hat.
- Wird die ARGE als GbR betrieben, haften zusätzlich alle PartnerInnen persönlich – und zwar als Gesamtschuldner.
- Wird die ARGE als GmbH betrieben, haftet nur die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen – die einzelnen GesellschafterInnen sind grundsätzlich von der persönlichen Haftung befreit.
Was bedeutet das konkret? Tritt ein Mangel auf, kann der Bauherr sich aussuchen, von wem er den vollen Schadensersatz fordert. Und: Diese Gesamtverantwortlichkeit lässt sich gegenüber dem Bauherrn auch vertraglich nicht einschränken. Das ist rechtlich schlicht unzulässig.
Ausgleich im Innenverhältnis
Erst innerhalb der ARGE kann anschließend ein Ausgleich stattfinden. Im ARGE-Vertrag sollte deshalb eine klare Regressregelung vereinbart werden: Die Partei, die den Schaden verursacht hat, muss die anderen entschädigen, soweit die Berufshaftpflichtversicherung nicht einspringt.
Welche Berufshaftpflicht brauche ich für eine ARGE?
Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ist über die übliche Berufshaftpflichtversicherung grundsätzlich mitversichert. Die Bedingungen variieren allerdings erheblich – je nachdem, ob eine Beteiligungsquote festgelegt wurde:
- Mit Beteiligungsquote wird der Versicherer den entsprechenden Anteil zahlen: Bei einer 40-Prozent-Beteiligung sind das 40 Prozent des Schadens – der Rest bleibt offen.
- Ohne Beteiligungsquote wird der Versicherer anteilig nach Anzahl der PartnerIn zahlen. Auch das ist meist deutlich weniger, als der Bauherr fordert.
Wenn also aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der volle Betrag gezahlt werden soll, die Versicherung aber nur einen Teil deckt, klafft eine gefährliche Lücke. Allerdings gibt es zwei gute Wege, dieses Problem zu vermeiden:
1. Eigene erweiterte Berufshaftpflicht
Bei einer erweiterten Berufshaftpflicht ist die gesamtschuldnerische Haftung in einer ARGE vollständig abdeckt – einschließlich Regressrisiko bei insolventen PartnerInnen. Einige Versicherer verzichten inzwischen auf die Quotendeckung und bieten vollen Schutz.
2. Gemeinsame projektbezogene Objektversicherung
Bei größeren Vorhaben ist eine gemeinsame projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung die beste Lösung. Alle PartnerInnen und alle Leistungen sind über eine einzige Versicherung abgedeckt – wodurch Probleme durch unterschiedliche Versicherungsbedingungen entfallen. In der Regel reduzieren sich sogar die Beiträge der laufenden Jahresversicherungen, weil die Projektumsätze nicht mehr separat gemeldet werden müssen.
In jedem Fall gilt: frühzeitig mit der Versicherung sprechen, denn Lücken im Deckungsschutz sind im Schadensfall nicht mehr zu schließen.
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Checkliste: So gelingt die ARGE-Gründung
Vor dem Start einer Arbeitsgemeinschaft sollten folgende Punkte geklärt sein:
- Passende PartnerInnen ausgewählt – Kompetenzen ergänzen sich, persönliche Chemie stimmt
- Erwartungen an die Zusammenarbeit offen besprochen
- Geeignete Rechtsform gewählt (GbR oder GmbH)
- Schriftlichen ARGE-Vertrag aufgesetzt – ggf. mit Mustervorlage der Architektenkammer
- Leistungsverteilung nach HOAI-Leistungsphasen sauber dokumentiert
- Honorarverteilung eindeutig geregelt
- Stimmanteile und Vertretung nach außen festgelegt
- Regressregelung im Innenverhältnis vereinbart
- Versicherungsschutz geprüft und bei Bedarf erweitert
- Projektbezogene Objektversicherung bei Großprojekten geprüft
- Ansprechpartner gegenüber dem Bauherrn benannt
- Urheber- und Nutzungsrechte geregelt
- Regelung für Meinungsverschiedenheiten und Ausstieg getroffen
Fazit: Wann lohnt sich eine ARGE?
Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) verteilt wirtschaftliches Risiko und ermöglicht Wissensaustausch zwischen SpezialistInnen. Die Kehrseite ist die gesamtschuldnerische Haftung, da jede:r PartnerIn für alles einsteht. Wer das ernst nimmt, wählt seine MitstreiterInnen sorgfältig aus, regelt im ARGE-Vertrag jedes wichtige Detail und sorgt für lückenlosen Versicherungsschutz.
Mit dieser Vorbereitung wird die ARGE zu dem, was sie sein soll: ein Türöffner für Projekte, die allein außer Reichweite blieben – und eine bewährte Form, um Wettbewerbe zu gewinnen oder komplexe Aufgaben durch Synergieeffekte zu lösen.
FAQ – Häufige Fragen zur ARGE
Was ist eine ARGE im Bauwesen?
Eine ARGE ist der projektbezogene Zusammenschluss mehrerer PlanerInnen – etwa ArchitektInnen und FachingenieurInnen – zu einem gemeinsamen Anbieter für sämtliche Planungsleistungen eines Bauvorhabens. Sie ist meist als GbR organisiert und existiert dann nur für die Dauer des Projekts.
Ist eine ARGE automatisch eine GbR?
Nein. Die ARGE ist keine Rechtsform. Wenn die PartnerInnen aber keine andere Form aktiv wählen, gilt automatisch das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Alternativ kommt vor allem die GmbH in Betracht.
Wer haftet in einer ARGE?
Gegenüber dem Bauherrn haftet die ARGE als Ganzes. Bei einer GbR haften zusätzlich alle PartnerInnen gesamtschuldnerisch – jeder kann auf den vollen Schadensersatz in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, wer den Fehler verursacht hat. Erst im Innenverhältnis erfolgt anschließend ein Ausgleich.
Wie wird das Honorar in einer ARGE verteilt?
Möglich sind ein prozentualer Verteilungsschlüssel oder die direkte Zuweisung der HOAI-Vergütungen auf einzelne Partner. Die Regelung gehört in den ARGE-Vertrag.
Wie werden die Leistungsphasen in der ARGE verteilt?
Die Aufteilung der HOAI-Leistungsphasen erfolgt intern zwischen den ARGE-PartnerInnen und wird im ARGE-Vertrag geregelt. Üblich ist, dass jede:r PartnerIn die Leistungen übernimmt, die seinem Fachgebiet entsprechen – etwa ArchitektInnen die Objektplanung und StatikerInnen die Tragwerksplanung.
Kann ein:e PartnerIn aus der ARGE aussteigen?
Während der Projektlaufzeit ist ein Ausstieg faktisch kaum möglich, da alle PartnerInnen gegenüber dem Bauherrn verpflichtet sind. Ein Ausscheiden geht nur mit Zustimmung des Bauherrn. Im ARGE-Vertrag sollten aber Regelungen für den Krankheits- oder Notfall vermerkt werden.
Brauche ich für eine ARGE eine spezielle Versicherung?
Die Teilnahme an einer ARGE ist über die laufende Berufshaftpflicht meist mitversichert. Bei fehlender interner Aufgabenzuweisung kann sich die Deckung aber auf die Beteiligungsquote reduzieren. Achte auf eine Police, die die gesamtschuldnerische Haftung voll abdeckt – oder schließe bei Großprojekten eine projektbezogene Objektversicherung ab.












