Die Kostenberechnung nach DIN 276 schlüsselt Baukosten auf Basis durchgearbeiteter Entwurfszeichnungen auf, ist HOAI-Grundleistung in Leistungsphase 3, arbeitet auf Kostengruppenebene 2 und erreicht typischerweise eine Genauigkeit von ±20 % bis zur späteren Kostenfeststellung.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die Kostenberechnung ist die dritte von sechs Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276:2018-12.
- Die Kostenberechnung entsteht in der HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und ist eine Grundleistung – automatisch Teil des Honorars, nicht gesondert zu beauftragen.
- Die Kostenberechnung schlüsselt Kosten mindestens nach der 2. Ebene der Kostengruppen der DIN 276 auf, teils bereits mit ersten Mengenansätzen der 3. Ebene.
- Die übliche Toleranz der Kostenberechnung zu den späteren tatsächlichen Kosten liegt bei ±20 % (in der Praxis teils ±20–25 %).
- Anders als die Kostenschätzung basiert die Kostenberechnung auf durchgearbeiteten Entwurfszeichnungen statt auf groben Annahmen – entsprechend genauer.
Was ist die Kostenberechnung nach DIN 276?
Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist die dritte von insgesamt sechs Stufen der Kostenermittlung im Bauwesen. Die Kostenberechnung schlüsselt die Baukosten auf Grundlage der Entwurfsplanung nach Kostengruppen auf und ist eine Grundleistung in der HOAI-Leistungsphase 3. Im Gegensatz zur Kostenschätzung, die noch auf Vorplanungsunterlagen und Annahmen beruht, stützt sich die Kostenberechnung auf maßstabsgetreue, durchgearbeitete Entwurfszeichnungen – die Kosten lassen sich dadurch deutlich genauer bestimmen.
In der Leistungsphase 3 fallen unter anderem folgende kostenrelevante Arbeitsschritte an:
- Durcharbeiten des Vorentwurfs zum genehmigungsfähigen Entwurf
- Abstimmung mit allen Fachplanern (Tragwerksplanung, TGA, etc.)
- Aufschlüsselung der Kosten je Kostengruppe auf Ebene 2, teils bereits Ebene 3
- Abgleich der Kostenberechnung mit Kostenrahmen und Kostenschätzung aus den vorherigen Phasen
- Dokumentation der Berechnungsgrundlagen für die spätere Kostenkontrolle
Für die Aufschlüsselung wird durchgängig nach den standardisierten Kostengruppen der DIN 276 gearbeitet – das macht die Kostenberechnung direkt mit Kostenrahmen und Kostenschätzung vergleichbar.
Kostenberechnung vs. Kostenschätzung: Wo liegt der Unterschied?
Kostenberechnung und Kostenschätzung sind beide HOAI-Grundleistungen und arbeiten mit denselben Kostengruppen, unterscheiden sich aber in der Planungsgrundlage: Die Kostenschätzung entsteht bereits in der Vorplanung (LPH 2) und stützt sich auf Vorplanungsunterlagen, während die Kostenberechnung erst nach der Entwurfsplanung (LPH 3) auf Basis durchgearbeiteter Entwurfszeichnungen folgt.
Weil die Kostenberechnung auf detaillierteren Planungsunterlagen basiert, toleriert sie deutlich kleinere Abweichungen als die Kostenschätzung und ist entsprechend belastbarer:
| Kriterium | Kostenschätzung | Kostenberechnung |
|---|---|---|
| Leistungsphase | LPH 2 – Vorplanung | LPH 3 – Entwurfsplanung |
| Kostengruppenebene | Ebene 1–2 | Ebene 2 (teils 3) |
| Übliche Toleranz* | ±30 % | ±20 % |
| Planungsgrundlage | Vorplanungsunterlagen | Entwurfszeichnungen |
| HOAI-Status | ● Grundleistung | ● Grundleistung |
* Die DIN 276 selbst nennt keine Toleranzprozentsätze – die Werte sind Praxiskonvention aus Fachliteratur und Rechtsprechung, u. a. dem Urteil des OLG Hamm vom 5.6.2025 (Az. 24 U 57/22) zur Beweislast bei überschrittenen Baukostenobergrenzen.
Was gehört in eine Kostenberechnung nach DIN 276?
Eine vollständige Kostenberechnung nach DIN 276 enthält in der Regel:
- Projektbeschreibung: Bauweise, Konstruktion und Ausstattungsstandard, wie sie im Entwurf festgelegt wurden.
- Kostenaufschlüsselung: alle Kosten je Kostengruppe auf Ebene 2, teils bereits Ebene 3, inklusive Gesamtsumme.
- Mengenansätze: Flächen, Kubatur und weitere Kennwerte aus den Entwurfszeichnungen.
- Kostenvergleich: Gegenüberstellung mit Kostenrahmen und Kostenschätzung zur laufenden Kostenkontrolle.
- Anlagen: Entwurfszeichnungen und Erläuterungsbericht als Nachweis der Berechnungsgrundlage.
Kostenberechnung als Grundleistung: Was das für Architekten bedeutet
Weil die Kostenberechnung eine Grundleistung der Leistungsphase 3 ist, ist sie automatisch mit dem Honorar abgegolten – anders als etwa Kostenrahmen oder Kostenanschlag, die als Besondere Leistungen gesondert vereinbart werden müssen. Das hat auch eine haftungsrechtliche Seite: Weicht die spätere Kostenfeststellung deutlich von der Kostenberechnung ab, kann das als Hinweis auf eine mangelhafte Leistung gewertet werden. Architekten sind daher gut beraten, Annahmen und Berechnungsgrundlagen sauber zu dokumentieren und den Bauherrn frühzeitig über absehbare Kostenrisiken zu informieren.
So erstellst du eine Kostenberechnung nach DIN 276 in 5 Schritten
- Entwurfszeichnungen und Mengen aus der Entwurfsplanung zusammenstellen
- Kostengruppen nach DIN 276 auf Ebene 2, ggf. Ebene 3 anlegen
- Einheitspreise bzw. Kennwerte hinterlegen – etwa über eine Baupreisdatenbank mit aktuellen Marktpreisen
- Summen je Kostengruppe berechnen und mit der Kostenschätzung abgleichen
- Ergebnis dokumentieren und mit dem Bauherrn abstimmen
Typische Fehler bei der Kostenberechnung
- Rückgriff auf pauschale Kennwerte statt auf die tatsächlichen Entwurfsdaten
- Kein Abgleich mit der vorherigen Kostenschätzung – Kostensteigerungen fallen zu spät auf
- Fehlende Dokumentation der Annahmen – im Streitfall liegt die Beweislast beim Architekten
- Aufschlüsselung nur auf Kostengruppenebene 1 statt der geforderten Ebene 2
Fazit
Die Kostenberechnung ist das Kosten-Fundament der Entwurfsplanung: genauer als Kostenrahmen und Kostenschätzung, aber noch vor den bepreisten Angeboten aus Kostenvoranschlag und Kostenanschlag. Wer sie sorgfältig auf Basis des Entwurfs erstellt und laufend mit den vorherigen Stufen abgleicht, erkennt Kostenrisiken früh und schützt sich rechtlich ab. Einen Überblick über alle sechs Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276 findest du im verlinkten Grundlagenartikel.
Häufige Fragen zur Kostenberechnung nach DIN 276
Ist die Kostenberechnung eine HOAI-Grundleistung?
Die Kostenberechnung ist eine Grundleistung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und damit automatisch mit dem Architektenhonorar abgegolten. Sie muss nicht gesondert beauftragt oder vergütet werden – anders als etwa der Kostenrahmen oder der Kostenanschlag, die als Besondere Leistungen separat vereinbart werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenberechnung und Kostenanschlag?
Die Kostenberechnung entsteht in der Entwurfsplanung (LPH 3) auf Basis von Entwurfszeichnungen, noch vor der Ausschreibung. Der Kostenanschlag folgt erst nach der Vergabe (LPH 7) und basiert auf geprüften Angeboten ausführender Firmen. Weil ihm reale Marktpreise statt Planwerten zugrunde liegen, ist der Kostenanschlag entsprechend deutlich genauer als die Kostenberechnung.
Welche Toleranz ist bei der Kostenberechnung üblich?
In der Praxis werden häufig ±20 %, teils ±20–25 % als akzeptable Abweichung zur späteren Kostenfeststellung genannt. Diese Werte stammen nicht aus der DIN 276 selbst, sondern aus Fachliteratur und Rechtsprechung, etwa dem Urteil des OLG Hamm vom 5.6.2025 (Az. 24 U 57/22) zur Beweislast bei überschrittenen Baukostenobergrenzen. Sie gelten als Praxiskonvention und nicht als verbindliche Normvorgabe.
Was passiert, wenn die Kostenberechnung später deutlich überschritten wird?
Eine erhebliche Überschreitung – etwa wenn sich die Rohbaukosten gegenüber der Kostenberechnung verdoppeln, weil marktübliche Einheitspreise nicht berücksichtigt wurden – kann als Indiz für eine mangelhafte Kostenermittlung gewertet werden und Schadensersatzansprüche des Bauherrn nach sich ziehen. Laut OLG Hamm (Urteil vom 5.6.2025, Az. 24 U 57/22) liegt die Beweislast dafür regelmäßig beim Architekten. Wer Annahmen dokumentiert und Kostenrisiken frühzeitig benennt, kann diesem Vorwurf im Streitfall entgegentreten.
Muss die Kostenberechnung mit dem Bauherrn abgestimmt werden?
Eine förmliche Freigabe schreibt die HOAI nicht vor, in der Praxis ist die Abstimmung mit dem Bauherrn aber üblich und empfehlenswert. Sie schafft Transparenz über absehbare Kostenrisiken und bildet die Grundlage für die weitere Kostenkontrolle in den folgenden Leistungsphasen. Empfehlenswert ist eine schriftliche Dokumentation der Abstimmung, etwa per E-Mail oder Protokoll.
Welche Software eignet sich für die Kostenberechnung nach DIN 276?
Eine durchgängige AVA-Software wie Phase0 verknüpft Kostenrahmen, Kostenschätzung und Kostenberechnung automatisch und strukturiert sie einheitlich nach Kostengruppen. Ergebnisse lassen sich direkt in Ausschreibung und Vergabe weiterverwenden, ohne Excel-Fehler oder doppelte Dateneingabe.




